Das zwölfte Türchen der #35C3 Memory Lane: Das trojanische Halteproblem
Für gute Unterhaltung sorgte im Jahr 2007 der Vortrag „Der Bundestrojaner – Die Wahrheit haben wir auch nicht, aber gute Mythen“ von Andreas Bogk, Constanze Kurz und Felix von Leitner. Um dieses mythische Spähzeug, im ministerialen Neusprech damals auch „Fernforensische Software“ genannt, rankten sich seit dem Sommer 2007 allerlei Gerüchte und Mutmaßungen, nachdem durch eine Veröffentlichung der Antworten auf einen Fragenkatalog durch netzpolitik.org bekanntgeworden war, wie das Bundeskriminalamt fremde Rechner und andere Endgeräte mit Schadsoftware infizieren und ausspionieren wollte.
Viel war über den Bundestrojaner noch nicht bekannt, und so blieb es auf dem 24C3 zunächst bei eben jenem launig-spekulativen Vortrag. Schon wenige Monate später schien das mythische Staatshacken fast gebannt: Im Februar 2008 formulierte das Bundesverfassungsgericht ein neues Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.
Doch wer dachte, damit sei das Thema erledigt, der sah sich getäuscht: Vom Staatstrojaner mochten die Überwachungsextremisten nicht lassen. Und das neue Grundrecht wurde das politisch (bisher) meistignorierte, das jemals in Karlsruhe ersonnen worden war.
Im Jahr 2011 gelang dann dem CCC der Nachweis, dass deutsche Behörden eine umfassende und rechtswidrige Spähsoftware auch eingesetzt hatten. Auf dem 28C3 warfen Thorsten Schröder, Constanze Kurz und Frank Rieger sowie Jurist Ulf Buermeyer einen Blick auf den sezierten Trojaner und lieferten dabei mit ihrer gewagten, aber für Hackerkreise ultrahippen Präsentationsart gleich zwei Beispiele für Technologien, die sich nie hätten durchsetzen dürfen.
Den Vortrag „Der Staatstrojaner“, der mit einer Dauer von über zwei Stunden nicht nur dem Titel nach ein homerisches Epos sein könnte, gibt es als Video- und Audioversion.