40C3 - Bildungsurlaub

40C3 - Bildungsurlaub

Auch dieses Jahr haben wir uns wieder in mehreren Bundesländern um die Anerkennung des Congresses als Bildungsurlaub gekümmert.

Durch Bildungsurlaub könnt ihr für anerkannte Bildungsveranstaltungen bis zu fünf Tage im Jahr zusätzlich zu eurem regulären Urlaub bezahlt von der Arbeit freigestellt werden. Die genauen Voraussetzungen und Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland.

Wie schon in den beiden vergangenen Jahren pflegen wir den aktuellen Anerkennungsstatus nicht mehr hier im Blog, sondern auf der Seite Bildungsurlaub in den Infoseiten. Dort findet ihr den aktuellen Stand für alle Bundesländer, die benötigten Unterlagen und eine Anleitung, wie ihr Bildungsurlaub beantragen könnt.

Bei den Formularen gibt es dieses Jahr eine Änderung: Die zuständigen Behörden haben uns “freundlich” darauf hingewiesen, dass wir für die Anmelde- und die Teilnahmebescheinigung doch bitte die offiziellen Vorlagen der Bundesländer verwenden sollen. Wie das funktioniert, erklären wir ebenfalls auf der Infoseite.

Wichtig: Teilnahmebescheinigung abstempeln lassen!

Bitte bringt eure ausgedruckte Teilnahmebescheinigung zum Congress mit und lasst sie vor Ort abstempeln. Eine nachträgliche Bestätigung ist leider nicht möglich.

Wo und wann das Abstempeln stattfindet, veröffentlichen wir spätestens am 20. Dezember auf der Infoseite. Schaut daher unbedingt vor Beginn des Congresses noch einmal dort vorbei.

Bei Fragen erreicht ihr uns unter 40c3-bildungsurlaub@cccv.de.