35C3 Bildungsurlaub [Stand: 2018-11-26]
Auch dieses Jahr strebt der Chaos Communication Congress an, als Bildungsveranstaltung in einigen Bundesländern anerkannt zu werden. Damit sind Congress-Teilnehmer in der Lage Bildungsurlaub zu beantragen und müssen nicht ihren normalen Erholungsurlaub dafür verwenden.
Bei Fragen ist das Bildungsurlaubsteam via Twitter zu erreichen: @c3edu
Auf dieser Karte ist der aktuelle Stand der Anerkennungen sichtbar.
Bitte schaut hier regelmäßig nach, wie der Status für euer Bundesland ist und ob die nötigen Dokumente nun zur Verfügung stehen.
Wie beantrage ich den Bildungsurlaub?
TL;DR: Formular für dein Bundesland aus der unteren Liste ausdrucken, oberen Teil jetzt zum Arbeitgeber, um Urlaub zu beantragen, unteren Teil beim Congress stempeln lassen, anschließend zum Arbeitgeber, um Teilnahme zu bestätigen.
Ein für dein Bundesland passendes Formular herunterladen und ausdrucken, das musst du ausfüllen und die Anmeldebestätigung deinem Arbeitgeber zukommen lassen. Falls du schon normalen Urlaub beantragt hast, kannst du fragen, ob dieser auf Bildungsurlaub umgeschrieben wird. Hier muss man allerdings auf Kulanz des Arbeitgebers hoffen.
Wichtig: Teilnahmebescheinigung bringst du bitte zum Congress mit, sie wird dir am letzten Tag abgestempelt und anschließend legst du sie deinem Arbeitgeber vor.
Ort und Zeit der Stempelei wird über @c3edu bekanntgegeben.
Liste der Bildungsurlaubsformulare (nach Bundesland):
- Berlin (HTML, PDF (Anerkennung))
- Brandenburg (PDF (Anmeldebestätigung), PDF (Teilnahmebescheinigung), PDF (Anerkennung))
- Hamburg (HTML, PDF (Anerkennung))
- Rheinland-Pfalz (kommt NICHT!)
- Saarland (HTML, PDF (Anerkennung Hamburg))
- Sachsen-Anhalt (HTML, PDF (Anerkennung))
- Schleswig-Holstein (HTML, PDF (Anerkennung))
- Thüringen (HTML)
Wieso gibt es keinen Bildungsurlaub für mein Bundesland?
TL;DR: Es gibt Bundesländer, die kein Freistellungsgesetz haben oder dessen Beantragung zu zeit- & kostenintensiv ist.
Obgleich sich die BRD schon 1974 verpflichtet hat, bezahlten Bildungsurlaub zum Zwecke der beruflichen oder politischen Bildung zu ermöglichen, blieb der Bund untätig.
Daraufhin haben die Bundesländer eigene Gesetze erlassen. Diese unterscheiden sich allerdings mehr oder weniger stark von einander.
Das Problem ist die mangelnde gegenseitige Anerkennung von Bildungsveranstaltungen.
In 14 der 16 Bundesländer gibt es Bildungsurlaub. Nur zwei der Bundesländer (das Saarland, Hessen) erkennen pauschal* oder vereinfacht Bildungsveranstaltungen an, die in anderen Bundesländern bereits anerkannt wurden.
Dies alles macht es sehr zeitaufwendig, die Anerkennungen für alle Bundesländer einzuholen.
(* Bei pauschaler Anerkennung muss die Veranstaltung den Gesetzen des spezifischen Landes genügen, dies ist nicht immer direkt gegeben.)