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Bildungsurlaub
Auch dieses Jahr strebt der Chaos Communication Congress an, als Bildungsveranstaltung in einigen Bundesländern anerkannt zu werden. Damit sind Congress-Teilnehmer*innen in der Lage, für die Zeit der Veranstaltung Bildungsurlaub zu beantragen, und müssen nicht ihren normalen Erholungsurlaub dafür verwenden.
Aktueller Status
Bundesland | Status |
---|---|
Baden-Württemberg | nicht geplant |
Bayern | kein Freistellungsgesetz |
Berlin | abgelehnt |
Brandenburg | abgelehnt |
Bremen | nicht geplant |
Hamburg | bewilligt |
Hessen | bewilligt (Queranerkennung gemäß § 11 Abs. 4 HBUG) |
Mecklenburg-Vorpommern | abgelehnt |
Niedersachsen | nicht geplant |
Nordrhein-Westfalen | nicht geplant |
Rheinland-Pfalz | nicht geplant |
Saarland | abgelehnt |
Sachsen | kein Freistellungsgesetz |
Sachsen-Anhalt | geplant |
Schleswig-Holstein | bewilligt |
Thüringen | bewilligt |
Bitte schaut hier regelmäßig nach, wie der Status für euer Bundesland ist und ob die nötigen Dokumente nun zur Verfügung stehen.
Wie beantrage ich Bildungsurlaub?
TL;DR: Das Formular - für das Bundesland, in dem du beschäftigt bist - aus der unteren Liste ausdrucken, oberen Teil jetzt zum Arbeitgeber, um Urlaub zu beantragen, unteren Teil beim Congress stempeln lassen, anschließend zum Arbeitgeber, um Teilnahme zu bestätigen.
Ein für dein Bundesland passendes Formular herunterladen und ausdrucken, das musst du ausfüllen und die Anmeldebestätigung deinem Arbeitgeber zukommen lassen. Falls du schon normalen Urlaub beantragt hast, kannst du fragen, ob dieser auf Bildungsurlaub umgeschrieben werden kann. Hier muss man allerdings auf die Kulanz des Arbeitgebers hoffen.
Wichtig: Die Teilnahmebescheinigung bringst du bitte zum Congress mit. Sie wird dir am letzten Tag abgestempelt und anschließend legst du diese deinem Arbeitgeber vor.
Häufig stellen wir auch einen Einwurfkasten zur Verfügung, bei dem du deine Teilnahmebescheinigung schon vorher abgeben kannst.
Die Stempelei findet an Tag 4 zwischen 12 und 14 Uhr vor Saal X statt.
Liste der Bildungsurlaubsformulare (nach Bundesland)
- Hamburg (HTML, PDF (Bescheid))
- Hessen (HTML, PDF (Bescheid Hamburg), Infos Queranerkennung gemäß § 11 Abs. 4 HBUG)
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein (HTML, PDF (Bescheid))
- Thüringen (HTML)
Wieso gibt es keinen Bildungsurlaub für mein Bundesland?
TL;DR: Es gibt Bundesländer, die kein Freistellungsgesetz haben oder dessen Beantragung zu zeit- & kostenintensiv ist.
Obgleich sich die BRD schon 1974 verpflichtet hat, bezahlten Bildungsurlaub zum Zwecke der beruflichen oder politischen Bildung zu ermöglichen, blieb der Bund untätig.
Daraufhin haben die Bundesländer eigene Gesetze erlassen. Diese unterscheiden sich allerdings mehr oder weniger stark von einander.
Das Problem ist die mangelnde gegenseitige Anerkennung von Bildungsveranstaltungen.
In 14 der 16 Bundesländer gibt es Bildungsurlaub. Nur zwei der Bundesländer (Saarland, Hessen) erkennen pauschal* oder vereinfacht Bildungsveranstaltungen an, die in anderen Bundesländern bereits anerkannt wurden.
Das alles macht es sehr zeitaufwändig, die Anerkennungen für alle Bundesländer einzuholen.
(* Bei pauschaler Anerkennung muss die Veranstaltung den Gesetzen des spezifischen Landes genügen, dies ist nicht immer direkt gegeben.)