SIGINT10 - final10
SIGINT 2010
Konferenz für Netzbewohner, Hacker und Aktivisten
Referenten | |
---|---|
Jochim Selzer |
Programm | |
---|---|
Tag | Day 2 - 2010-05-23 |
Raum | Vortragsraum (MP6) |
Beginn | 20:00 |
Dauer | 00:45 |
Info | |
ID | 3829 |
Veranstaltungstyp | Vortrag |
Track | Aktivisten |
Sprache der Veranstaltung | deutsch |
Feedback | |
---|---|
Haben Sie diese Veranstaltung besucht? Feedback abgeben |
Die Kirche im Staat lassen
Kirchlicher Datenschutz in Theorie und Praxis
Die (evangelische) Kirche hat ein eigenes Datenschutzrecht, das sich im Zustandekommen und vom Inhalt her vom Bundesdatenschutzgesetz unterscheidet. Dieses Referat gibt einen Überblick über den kirchlichen Datenschutz und gibt Kirchenfernen und -mitgliedern Tipps, worauf sie achten sollten.
In der Diskussion um die Missbrauchsfälle in der (katholischen) Kirche kam ein Detail zur Sprache, das viele überrascht haben dürfte: Die Amtskirchen haben ein von der Verfassung garantiertes eigenes Rechtssystem. Dieses lehnt sich zwar an die Bundesgesetze an, kommt aber anders zustande und unterscheidet sich auch inhaltlich. Insbesondere das Datenschutzgesetz der (evangelischen) Kirche weicht in einigen Punkten vom Bundesdatenschutzgesetz ab. Wer in der Kirche Mitglied ist oder anderweitig seine persönlichen Daten in kirchlichen Händen weiß, sollte sich der Unterschiede bewusst sein.
Der Vortrag beschreibt Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Datenschutzgesetze, gibt einige Praxisbeispiele und nennt Punkte, auf die man als Datenschutzinteressierter achten sollte. Hier geht es unter anderem um Veröffentlichungen von Amtshandlungen in Gemeindebriefen, Schaukästen und im Internet, Datenaustausch kirchlicher und nichtkirchlicher Stellen sowie Handhabung personenbezogener Daten zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen.
Nachtrag: Hinweis zur letzten im Vortrag gestellten Frage nach der Veröffentlichung von Amtshandlungsdaten im Internet. Zusätzlich zum Passwort vor der entsprechenden Seite liegen die vor der Veröffentlichung eingeholten schriftlichen Genehmigungen vor. Das Passwort ist eine zusätzliche Maßnahme und ist wegen der Unterschrifen streng genommen nicht nötig.