§43

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Description Während des Congresses biete ich eine Gastro-Hygieneschulung an.
Website(s)
Type Other
Kids session No
Keyword(s) food, drink
Tags InfSchG, Hygiene, LMHV, Belehrung
Person organizing Kritis
Language de - German
de - German
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Subtitle Schulung 1
Starts at 2016/12/25 17:00
Ends at 2016/12/25 18:30
Duration 90 minutes
Location

Bescheinigung sicherer Umgang mit Lebensmitteln // german certificate for food handling damals: “Gesundheitszeugnis”

Für Gemeinschaftsküchen und Essensverkauf gelten in Deutschland Regeln. Zum Beispiel müssen die Gerätschaften für Lebensmittel zugelassen sein und auch die Menschen, die damit umgehen, brauchen eine Schulung. Bestenfalls habt ihr nicht nur den Schein, sondern auch etwas Wissen mitgenommen ;-)

Wofür brauchst man den Schein und bringt der mir sonst auch was?

Wenn ihr im Erfa oder im Job jetzt oder später mit Lebensmitteln zu tun habt, sollte man den haben. Nicht für die eigene Pizza im Ofen, sondern wenn ihr Essen führ mehrere Menschen zubereitet und/oder verkauft. Dauern tut es je nach Gruppengröße 30-60 min.

Wenn ihr den Schein haben oder auffrischen wollt, könnt ihr das an 2 Terminen beim 33c3 machen, aber ihr müsst dafür vorher beim Gesundheitsamt gewesen sein.

Der Ablauf:

(1) Die Belehrung zum Umgang mit Lebensmitteln _muss_ beim Gesundheitsamt erfolgen, das dürfen wir nicht vor Ort machen. Die Kosten liegen bei ca 20€. Dort wird ein Film gezeigt und eine Bescheinigung / Bescheinigungsheft ausgestellt. Fragt nach dem Unterschriftenheft, das erleichtert einem später das Eintragen. Wer sich das nicht leisten kann, möge sich bei uns melden, wir finden eine Lösung.

(2) Leider ist dies nur einer von zwei notwendigen Teilen. Gültig wird es erst, wenn innerhalb von 3 Monaten danach eine Erstunterweisung durch den “Arbeitgeber” erfolgt. Wir bieten mindestens eine Unterweisung vor dem 33c3 und eine währenddessen an. Es wird eine Info auf der Homepage geben, bei Fragen meldet euch gerne per Mail schulung@vollbio.de / epvpn +49 (0)221 59619-5787 / congress dect 5787.

(3) Auffrischung

Eine Auffrischung ist ebenfalls möglich.

?!FAQ ?!

? Muss ich das haben? ! Es ist so vorgesehen und wäre echt prima, aber wir weisen Niemanden ab, der/die/das es nicht geschafft hat.

? Ich habe ein altes Gesundheitszeugnis. Muss ich noch mal zum Amt? ! Nein, durch die Wiederholungsunterweisung wird es aufgefrischt.

? Ich schon habe eine Belehrung nach §43 IfSchG vom Gesundheitsamt, reicht das? ! Ja, wenn die neuer ist als 3 Monate zum Zeitpunkt der Arbeitgeber Erstunterweisung, also nach dem 25.9.2016.

? Ich habe nicht nur eine Belehrung nach Infektionsschutzgesetz, sondern auch nach LMHV, was soll ich machen? ! Komm einfach mit vorbei, wenn genug Leute für eine Belehrung nach LMHV dabei sind, machen wir die im Anschluss.

weitere Infos: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__43.html http://www.infektionsschutzgesetz.de