Bei dem Vortrag ging es um die Anwendbarkeit Bundesdeutscher Gesetze auf
Mailboxen und um algemine Dinge zum Thema Computer und Rechtsprechung.
Natürlich kann man eine Mailbox nicht direkt mit einer Zeitung vergleichen: An einer Zeitung gibt es durch die redaktionelle Arbeit viel mehr Möglichkeiten, um Meldungen, die etwa mit dem Strafrecht oder dem jeweiligen Landespressegesetz in Konflikt stehen, gar nicht erst ercheinen zu lassen. Bei Mailboxen haben praktisch alle Benutzer - der Sysop eingeschlossen - gleichzeitig Zugriff auf die Nachrichten. Das gibt dem Systembetreiber natüchlich kaum die Möglichkeit, die Verbreitung strafbarer Nachrichten zu verhindern.
Während des restlichen Vortrags würde nur noch wüst durcheinander Diskutiert, zum Beispiel über das Urheberrecht. Eine der wichtigsten Neuerungen in diesem Gebiet ist wohl die Möglich auch nicht unbedingt aussprechbare Buchstaben- und Zahlenkombinationen als Warenzeichen eintragen zu lassen.
Das populärste Beispiel dazu ist der Pentium Prozessor der Firma Intel Inc., der aus urheberrechtlichen Gründen nicht 80586 gennant werden konnte. Das diese neue Regelung auch zu Mißbrauch führen kann, liegt auf der Hand: ein deutsches Unternehmen hat kurz nach der Gesetzesänderung sämtliche Zahlen von 1 bis in die Hunderte als Warenzeichen eintragen lassen.