Es wird derzeit (wieder einmal, diesmal allerdings von einer EU-Behörde) laut darüber nachgedacht, starke Verschlüsselungstechniken genehmigungspfichtig zu machen und die Genehmigung davon abhängig zu machen, daß die zur Entschlüsselung benötigten Daten den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt werden. Wir wollen über Sinn und Unsinn dieser Maßnahmen diskutieren und alternative Lösungsmöglichkeiten suchen, die die Strafverfolgung nicht unnötig behindern, ohne aber dem Bürger seine Privatsphäre zu nehmen.
Haben Sie eigentlich schon daran gedacht, bei Ihrer lokalen Polizeidienststelle Ihren Wohnungsschlüssel zu hinterlegen, nur für den Fall, daß die Beamten gerne einmal kontrollieren möchten, ob der Verdacht, sie hätten gerade 25 Kilogramm Heroin eingelagert, berechtigt ist? Nein? Aber sie werfen doch bestimmt jede Woche ihren Bericht dort ein, wann Sie wo gewesen sind, um als potentieller Zeuge leichter ausfindig gemacht werden zu können? Nein??
Hat denn wenigstens der BND eine Liste der von Ihnen verwendeten Paßwörter, Safe-Kombinationen und Absprachen mit Ihren Mitarbeitern und Ihrem Lebensgefährten?
Alles nicht? Dann sind Sie wahrscheinlich auch einer von diesen potentiellen Schwerverbrechern, die meinen, sie müßten ihre Verschlüsselungsverfahren und die verwendeten Schlüssel nicht anmelden.
Denn schließlich brauchen Sie, wenn Sie nichts zu verbergen haben, ja keine Bedenken zu haben, daß wir mit Ihren Daten Unfug anstellen könnten. Bei den Behörden sind Ihre Daten sicher. Und wie soll denn ein Justizbeamter seinen Dienst am Staate erfüllen können, wenn er es nicht schaffen kann, Verdächtige zu überwachen?