26C3 - 26C3 1.15

26th Chaos Communication Congress
Here be dragons

Referenten
Axel Schmidt
Programm
Tag Day 1 - 2009-12-27
Raum Saal3
Beginn 20:30
Dauer 01:00
Info
ID 3551
Veranstaltungstyp Vortrag
Track Society
Sprache der Veranstaltung deutsch
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Das Recht am eigenen Bild und das Ende der "Street Photography"

Die immer stärkere Inanspruchnahme des Rechtes am eigenen Bild führt nicht nur zu einem souveräneren Bürger, sondern auch zum Tod eines fotografischen Sujets. Aus der Sicht eines Fotografen und Mitarbeiters der deutschen Nachrichtenagentur ddp soll hier berichtet werden.

Schon die Frau, die auf Dorothea Langes Bild "Migrant Mother" das 1936 eine Ikone für die große Depression wurde, klagte später ihr Recht am eigenen Bild bei der Fotografin ein. Auch das 1950 von Robert Doisneau aufgenommene küssende Paar hatte der Fotograf vorher nicht gefragt, was jedoch folgenlos blieb. Caroline von Monaco erwirkte 1999 vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich einen besseren Schutz ihrer Privatsphäre. Die fotografische Dokumentation des Alltagslebens ist mittlerweile so gut wie unmöglich geworden. Die Gesetzeslage erzeugt ihr eigenes Fotosujet. Personen werden nur noch in größeren Gruppen, oder von hinten abgebildet. Beschwert sich ein Abgebildeter wird das Foto sofort und ohne Diskussion aus dem Bildarchiv gelöscht (so geschehen mit einem Bild von der 24C3 und auch mit einem seltenen Foto von Otto Beisheim). Natürlich ist verständlich, dass ein steinewerfender, vermummter Demonstrant nicht fotografiert werden möchte. Die Polizei kann auch ohne das Gesicht zu erkennen, mit Hilfe vorher gemachter Videos und anhand anderer Merkmale leicht den in der Zeitung abgebildeten erkennen. Aber warum für Bürgerechte öffentlich demonstrierende Piraten in der Regel nicht in die Zeitung wollen, muss noch erforscht werden. Aber nicht nur Personen sondern auch Räume und Gebäude machen mittlerweile ein analoges Recht geltend. So zum Beispiel in corporate spaces, wie dem benachbarten Einkaufszentrum „Alexa“, in dem journalistisches fotografieren komplett verboten ist. Oder auch beim Potsdamer Schloss Sanssouci, das sich ein Fotografierverbot vorbehält. Es soll hier also in die Diskussion über das Recht am eigenen Bild die Position des Fotografen eingebracht werden.

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